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  • Einreise und Aufenthalt in Italien

    Die Regeln hängen davon ab, wer kommt: Bürger der EU/des EWR/der Schweiz (kein Visum, Eintragung ins Melderegister nach drei Monaten), Nicht-EU-Bürger für Aufenthalte bis zu 90 Tagen (Schengen-Regel, gegebenenfalls Visum C) und für lange Aufenthalte (nationales Visum D und permesso di soggiorno, Aufenthaltserlaubnis, innerhalb von acht Werktagen nach der Ankunft).

    Italien