Lebenshaltungskosten: IRPEF-Zuschlag von 1,2 % mit Freibetrag bis 7.000 Euro
Für 2025 meldet das Dipartimento delle Finanze (Finanzabteilung des Wirtschaftsministeriums) für Vibo Valentia einen einheitlichen Satz von 1,2 % beim kommunalen Zuschlag zur IRPEF (Einkommensteuer), mit Befreiung für steuerpflichtige Einkommen bis 7.000 Euro (Beschluss Nr. 80 vom 12.12.2024, Bestätigung). Mieten, Quadratmeterpreise und Nahverkehrsabo in den Daten.
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Kommunaler IRPEF-Zuschlag
Für das Jahr 2025 weist die Datenbank des Dipartimento delle Finanze für Vibo Valentia zwei Zeilen aus: Satz 0 % mit „Befreiung für steuerpflichtige Einkommen bis 7.000,00 Euro“ und Satz 1,2 % als „einheitlicher Satz“. Der maßgebliche Beschluss ist Nr. 80 vom 12.12.2024, veröffentlicht am 02.01.2025 und als Bestätigung angegeben. Das Informationsblatt vermerkt nicht, dass der Satz von Amts wegen eingetragen wurde.
TARI, Parken und Kurtaxe
Die Abfallseite des Comune (Gemeinde) verweist auf das Regolamento TARI (Satzung zur Müllgebühr TARI; Beschluss des Gemeinderats Nr. 17 vom 07.06.2021, ergänzt durch die Nr. 66 vom 30.06.2022 und die Nr. 12 vom 03.04.2023) und auf die Bedingungen für eine Senkung der TARI durch Heimkompostierung. Das gebührenpflichtige Parken auf den blauen Streifen ist San Luca Multiservice übertragen und wird auch über die App EasyPark oder mit einer Guthabenkarte abgewickelt; die Tarife stehen auf der Seite des Comune. Seit 2024 gilt für die imposta di soggiorno (Kurtaxe) eine neue Satzung (Beschluss des Gemeinderats Nr. 88/2024).
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Daten
Quellen
Aktualisiert: 2026-10-20
Aktualisiert: 2026-10-20
Aktualisiert: 2026-10-20
Aktualisiert: 2026-10-20
Geprüft: 23.10.2026 · von piero.avolio · rev. 1 · Zeitraum: → 2027-04-30
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