Lebenshaltungskosten: gestaffelter IRPEF-Zuschlag von 0,70 % bis 0,80 %, Befreiung bis 7.999,99 Euro
Für 2025 nennt das Dipartimento delle Finanze (Finanzdepartement) für Trani einen gestaffelten kommunalen IRPEF-Zuschlag (addizionale comunale IRPEF, Zuschlag zur Einkommensteuer): 0,70 % bis 15.000 Euro, 0,75 % bis 28.000, 0,80 % darüber; Befreiung bis 7.999,99 Euro. Die Seite weist auf eine Eintragung von Amts wegen hin. Mieten, Preise und Abonnement in den Daten.
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Kommunaler IRPEF-Zuschlag
Für das Jahr 2025 nennt die Tabelle des Dipartimento delle Finanze für Trani vier Stufen, von denen die letzten beiden denselben Satz haben: 0,70 % bis 15.000 Euro; 0,75 % von 15.000,01 bis 28.000 Euro; 0,80 % von 28.000,01 bis 50.000 Euro; 0,80 % über 50.000 Euro. Vorgesehen ist die Befreiung für steuerpflichtige Einkommen bis 7.999,99 Euro. Der genannte Beschluss ist die Nr. 10 vom 10. März 2022 (Vermerke: Art. 1, Abs. 751, Gesetz 207/2024; Bestätigung), mit Veröffentlichungsdatum 20. Dezember 2025.
Vorsicht bei den Daten
Die Seite enthält einen Vermerk, wonach der Satz nicht vom Comune übermittelt, sondern von Amts wegen eingetragen wurde; die Nummer des Beschlusses ist mit einem Sternchen gekennzeichnet. Für die geltenden Sätze und Befreiungen empfiehlt es sich, den Beschluss auf der Website des Comune di Trani zu prüfen.
Daten
Quellen
Aktualisiert: 2026-10-20
Geprüft: 23.10.2026 · von piero.avolio · rev. 1 · Zeitraum: → 2027-04-30
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