Lebenshaltungskosten: IRPEF-Zuschlag von 0,8 % (von Amts wegen eingetragen) und TARI
Für 2025 nennt das Dipartimento delle Finanze (Finanzdepartement) für Isernia einen kommunalen IRPEF-Zuschlag (addizionale comunale IRPEF, Zuschlag zur Einkommensteuer) mit einheitlichem Satz von 0,8 %, ohne angegebene Befreiungsschwelle; das Datenblatt stellt klar, dass der Satz nicht vom Comune (Stadtverwaltung) übermittelt, sondern von Amts wegen eingetragen wurde. Mieten und Preise stehen in den Daten.
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Kommunaler IRPEF-Zuschlag
Für das Jahr 2025 nennt das Dipartimento delle Finanze für Isernia einen einheitlichen Satz von 0,8 %. Das Datenblatt gibt keine Befreiungsschwelle an. Es vermerkt den Beschluss Nr. 62 vom 30. September 2014, veröffentlicht am 20. Dezember 2025, mit dem Vermerk „conferma“ (Bestätigung), und stellt mit einem Sternchen klar: „Aliquota non inviata dal comune e inserita d'ufficio“ (Satz nicht vom Comune übermittelt und von Amts wegen eingetragen).
TARI
Die Startseite des Comune verweist auf ein Transparenzportal zur TARI (kommunale Abfallgebühr) für die Gemeinde Isernia (trasparenzatari.it); die Seite nennt weder den Betreiber der Abfallentsorgung noch Tarife.
Daten
Quellen
Aktualisiert: 2026-10-20
Aktualisiert: 2026-10-20
Geprüft: 23.10.2026 · von piero.avolio · rev. 1 · Zeitraum: → 2027-04-30
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