Lebenshaltungskosten: IRPEF-Zuschlag mit einheitlichem Satz von 0,7 %
Für 2025 meldet das Dipartimento delle Finanze (Finanzministerium) für Görz einen kommunalen IRPEF-Zuschlag (Einkommensteuerzuschlag) mit einheitlichem Satz von 0,7 % und einer Freibetragsgrenze für steuerpflichtige Einkommen bis 18.000 Euro (Beschluss Nr. 49 vom 16. Dezember 2024). Mieten, Preise pro Quadratmeter und Nahverkehrsabonnement in den Daten.
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Kommunaler IRPEF-Zuschlag
Für das Jahr 2025 nennt das Datenblatt des Dipartimento delle Finanze für Görz einen einheitlichen Satz von 0,7 % und eine Freibetragsgrenze für steuerpflichtige Einkommen bis 18.000 Euro. Der angegebene Beschluss ist der Nr. 49 vom 16. Dezember 2024 (Vermerk „bestätigt“), veröffentlicht am 28. Januar 2025. Vor einer Entscheidung den Betrag auf der Website des Comune oder bei einer Fachperson prüfen.
Daten
Quellen
Aktualisiert: 2026-10-20
Geprüft: 23.10.2026 · von piero.avolio · rev. 1 · Zeitraum: → 2027-04-30
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